Anmerkungen und Kommentar zum Projektblatt Eurodrohne im Halbjahres-"Bericht des BMVg zur Rüstungsangelegenheiten" vom Juni 2020:
Daraus geht hervor, dass die parlamentarische Beschlussfassung für das zweite Halbjahr 2020 vorgesehen ist, auf Basis eines endverhandelten Vertrages mit Airbus Defence & Space.
Man sollte mal näher hinterfragen, z.B. über Alexander Neu, welche neuen "Fähigkeitsprofile" in dem aufgeführten Leistungsspektrum der Eurodorne nicht übe die Heron TP abgedeckt werden können. Was sind "hochwertige" Fähigkeiten, wie es unter Punkt 4 heißt? Die Frage ist letztlich: Geht es hierbei um "notwendige" miitärische Funktionen oder in erster Linie um Industrieförderung? Ausdrücklich erwähnt wird, dass die Eurodrohne ein Forschung- und Technologie (F&FT)-Projekt ist und eine wesentliche Rolle für PESCO spielt.
Folgende Sätze unter Punkt 3 sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen:
"Der Erfolg dieses Projektes legt damit auch den Grundstein für eine prominente rüstungspolitische Positionierung der deutschen Industrie in zukünftigen Rüstungskooperationen.
Die Entwicklung und Herstellung der EURODROHNE wird einen wesentlichen Beitrag zur Auslastung nationaler rüstungswirtschaftlicher Ingenieurs- und Fertigungskapazitäten in diesem Technologiesegment leisten." (KP)