Von der Bundeswehr (Stand 2013) eingesetzte Drohnen

Sortierung nach zunehmender Größe der Drohne:

Wenn beteuert wird, hierbei handele es sich doch nur um „Aufklärungsdrohnen“ und die Bundeswehr habe bislang noch gar keine Kampfdrohnen eingesetzt, so stimmt das nicht wirklich:

  • Die unbewaffnete KZO-Drohne (von Rheinmetall) kann im Verbund mit der bewaffneten Harop-Kamikazedrohne (von IAI) in Aufklärungs- und Angriffsgeschwader bilden. Das zeigt, dass Aufklärung/Überwachung von Töten nicht unbedingt zu trennen ist. (Über die Anschaffung dieser Kamikazedrohnen für die Bundeswehr wird schon seit 2010 diskutiert.)
  • Ein Spiegel-Beitrag vom 17.3.2013 berichtet darüber, dass sich die Bundeswehr in Afghanistan schon der Kampfdrohnen anderer Länder bedient, um mit diesen im ihrem Auftrag menschen töten zu lassen.
  • Übrigens hat die Bundeswehr schon heute Waffen in ihrem Arsenal, die man durchaus als autonome Killerautomaten verstehen kann: die „Smart 155“ von Rheinmetall.
AirRobot bzw. Mikado-Drohne, Bildlizenz: Public Domain von padeluun EMT Aladin, Bildlizenz: Public Domain KrisvonGermany KZO-Drohne, Bildlizenz: CC-BY-SA von yetdark Luna-Drohne bei der Bundeswehr, Bildlizenz: Public Domain von Brenda Benner
Camcopter S-100 von Schiebel, Bildlizenz: CC-BY-SA von Stahlkocher Barracuda-Drohne, Bildlizenz: CC-BY-SA von Jaypee IAI-Heron-1-Drohne der Bundeswehr, Bildlizenz: CC-BY-SA von ILA-boy

Euro-Hawk-Drohne der Bundeswehr, Bildlizenz: CC-BY-SA von TKN

 

Blick in die Zukunft

Der zuletzt angeschaffte Prototyp der Überwachungs- und Aufklärungsdrohne mit dem Namen „Euro Hawk“ hat inklusive Zubehör bislang alleine 570 Millionen Euro gekostet, wie erst auf mehrfaches Nachfragen im Februar 2013 bekannt geworden ist. Mindestens vier weitere dieser Drohnen sollen nachbestellt werden. Es ist die größte Drohne, die irgend eine Militärmacht in Europa besitzt. Aufgrund seiner hochgerüsteten Technik, die das Belauschen, die Störung und die Manipulation von elektronischer Kommunikation ermöglicht, wird diese Drohne von Kritikern auch als „Datenstaubsauger“ bezeichnet. Derzeit zieht dieses Automaten-Flugzeug mit 40m Spannweite und bis zu 8t Kerosin zu Probezwecken seine Runden über Deutschland (inklusive der Antworten zum Eurohawk via fragdenstaat.de) … Zu den aktuellen Entwicklung um das Anschaffungsprobleme des Eurohawk wird im dritten Kampagnen-Newsletter verwiesen.

Zudem wird seit 2012 wird Anschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr immer wieder laut gefordert – zumeist von Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) und vom Bundestags-Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus (FDP). Anfang 2013 wurde durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“ bekannt. Darin schreibt die Bundesregierung sehr deutlich, dass die bewaffnete Drohnen einsetzen (lassen) wird – der Eindatz hänge vom jeweiligen „Einsatzszenario“ ab. Sehr deutlich wird weiterhin mitgeteilt, dass man über die Anschaffung neuer großer Drohnen nachdenke und dass diese die Möglichkeit zur Bewaffnung haben sollen. Im Neusprech des euphemistischen Diplomatendeutsch heisst das: „Fähigkeitserweiterung der Palette von Wirksystemen.“

Kurz vor dem presseöffentlichen Start dieser Kampagne wurde verkündet, dass man aus Gründen nunmehr zunächst nicht weiter über die Anschaffung weiterer bewaffneter und unbewaffneter Drohnen nachdenken wolle und angeblich erst im nächsten Jahr 2014 – also nach der Bundestagswahl! – entscheiden wolle, ob und was man weiter einkaufen wolle.

Angesichts der zeitlichen Zusammenhänge, angesichts der fadenscheinigen Gründe, die auf die wesentlichen Bedenken in unserer Gesellschaft überhaupt nicht eingehen und auch angesichts der bekannten über viele Jahre sich erstreckenden Abläufe bei Entwicklung und Herstellung von Drohnen dieser Art glauben wir nicht daran, dass dieses eine Abkehr von dem bisher verlautbaren Willen zum Einkauf von Kampfdrohnen bedeutet.

Am 1. April 2013 meldete „Die Welt“, dass die Bundeswehr sondiere, ob die bereits eingesetzten Heron-1-Drohnen mit Waffen nachgerüstet werden könnten.

Blick über den Tellerrand

Es ist wichtig zu wissen, wie die Verantwortlichkeit im Luftraum geregelt ist.

Bis zu einem Startgewicht von 150kg wird die Benutzung und die Erlaubnis von Drohnen über Deutschland durch deutsche Gesetze geregelt. Von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt hat der Bundestag in einem flotten Gesetzgebungsverfahren um die Jahreswende 2011/2012 dafür gesorgt, dass diesen „kleinen“ Drohnen eine eigene Klasse im Luftverkehrsgesetz eingerichtet wurde und damit die Voraussetzungen für den weitreichenden Einsatz autonomer Flugroboter geschaffen. Bei den Abstimmungen schien sich selbst die Opposition weitestgehend nicht im Klaren darüber gewesen zu sein, was mit der (in zum Teil debattenloser) Verabschiedung des komplexen und fast unüberschaubaren Gesetzespakets eigentlich beschlossen wurde. (Mehr Infos dazu hier.)

Für („zivile“) Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 150kg ist jedoch die EU, genauer gesagt die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln zuständig. Im September 2012 wurde das erste mal öffentlich, dass die EU (vermutlich auch auf Druck der mächtigen Rüstungs- und Drohnenlobby) beabsichtigt, den EU-europäischen Luftraum auch für diese „schweren“ Drohnen zu öffnen.